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Verpackungsgesetz


Die im Folgenden von uns zusammengestellten Punkte sind ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit!

Ab wann gilt das neue Gesetz?

Ab dem 01.01.2019 tritt das Verpackungsgesetz in Kraft und löst die Verpackungsverordnung ab. Das Ziel des Gesetzes ist im Wesentlichen mehr Verpackungen, die im Müll bei privaten Endverbrauchern anfallen, zu recyclen und insgesamt das Müllaufkommen zu verringern.


Was sind Serviceverpackungen? (z.B. Blumenpapier, Blumenfolie)

Zuerst muss zwischen verschiedenen Verpackungen unterschieden werden. Bei z.B. Blumenpapier, Blumenfolie oder Manschettenpapier handelt es sich um Serviceverpackungen. Hier ist der Florist der Erstinverkehrbringer, da dieser das Blumenpapier mit Blumen „befüllt“ und in seinem Geschäft an den privaten Endverbraucher abgibt. Diese Serviceverpackungen müssen lizensiert werden (= für diese Serviceverpackungen muss eine Systembeteiligung vorgenommen werden). Der Gesetzgeber hat bei diesen Serviceverpackungen den Vorlieferanten (z.B. Görges) verpflichtet, dem Floristen eine Möglichkeit zu geben über ihn (Görges) z.B. das Blumenpapier lizensieren lassen zu können.

Lizensierung über Görges

Das geschieht bei uns folgendermaßen: der Florist teilt uns im Auftragsfall mit, dass er über Görges lizensieren möchte. Auf der Papierrechnung werden dann die Kosten für die Systembeteiligung (Lizensierung) separat ausgewiesen und berechnet. Auf der Rechnung selbst findet sich dann der Text, dass das Papier auf das sich diese Rechnung bezieht gem. § 7 Verpackungsgesetz an einem System beteiligt wurde. Diese Rechnung gilt dann als Nachweis für z.B. etwaige Kontrollen. Wenn der Florist nun alle seine Serviceverpackungen mit Systembeteiligung (Lizenzierung) einkauft, muss er unseres Erachtens nichts weiter machen und er braucht sich nicht bei der zentralen Stelle zu registrieren lassen.

Florist lizensiert sich selbst

Alternativ kann das Papier auch ohne Systembeteiligung eingekauft werden. Dann muss sich der Florist selbst um eine Systembeteiligung kümmern und sich bei der „Zentralen Stelle“ (so heißt die Stiftung, die u.a. das Verpackungsregister mit dem Namen LUCID verwaltet) registrieren. Für eine Systembeteiligung muss der Florist sich bei einem Entsorgungsunternehmen melden und Lizenzen erwerben. Entsorgungsunternehmen sind z.B. recylay, Interseroh, landbell, bellandvision…). Unter https://activate.reclay.de/ kann der Florist Mengen für entsprechende Materialien (z.B. Papier oder Folie) eingeben und erhält einen Preis angezeigt, für den eine Systembeteiligung erfolgen kann.


Was sind Verkaufsverpackungen?

Verkaufsverpackungen (Kunststoffpflanztöpfe, Schutzfolien um Glückwunschkarten). Verkaufsverpackungen, die beim Endverbraucher anfallen, müssen lizensiert werden. Wenn der Florist z.B. eine in Plastikhülle verpackte Glückwunschkarte verkauft, ist diese Plastikhülle eine Verkaufsverpackung und muss vom Floristen lizensiert werden. Gleiches gilt z.B. für den Pflanztopf aus Kunststoff, wenn die Pflanze bei dem privaten Endverbraucher i.d.R. aus diesem Pflanztopf genommen wird. (Balkonbepflanzung). Dies gilt nicht für den Pflanztopf, der an der Pflanze verbleibt, wenn diese Pflanze z.B. typischerweise in einen Übertopf gestellt wird.


Was sind Versandverpackungen?

Wenn der Florist Waren verkauft und diese z.B. in Kartons verpackt und verschickt, handelt es sich bei diesen Kartons um Versandverpackungen. Diese müssen an einem System beteiligt (lizensiert) werden. Entweder werden diese lizensiert eingekauft (eher selten der Fall) oder müssen vom Floristen lizensiert werden.


Was raten wir dem Floristen?

Unseres Erachtens sollte der Florist so viel wie möglich seiner Serviceverpackungen bereits MIT Systembeteiligung einkaufen. Dies ist auch häufig bei dem Lieferanten der jeweiligen Produkte günstiger als wenn der Florist sich selbst um die Lizensierung kümmert, da meistens die Lieferanten größere Mengen durch das Bündeln der Mengen ihrer vielen Kunden mit den Entsorgern verhandeln. Bei Görges liegen diese im Augenblick bei 16ct (zzgl. gesetzl. MwSt.) für 1kg Papier und 70ct (zzgl. gesetzl. MwSt) für 1kg Folie. Wenn der Florist noch Produkte wie z.B. in Folie verpackte Glückwunschkärtchen, Ölfläschchen in Geschenkverpackung oder Balkonpflanzen in Kunststofftöpfen verkauft, sollte der Florist sich unsere Meinung nach:

  1. In dem Verpackungsregister „LUCID“ unter www.verpackungsregister.org registrieren lassen
  2. Bei einem der Entsorgungsbetriebe diese Verpackung lizensieren lassen.

Dazu sollten Sie mit dem Hersteller über die Gewichte der Verpackungen sprechen und dann anhand der eingekauften Mengen die zu lizensierenden Gewichte errechnen und bei Entsorgungsunternehmen wie z.B. recylay, Interseroh, landbell, bellandvision… lizensieren. Unter https://activate.recly.de/ erhalten Sie auch mit wenigen Klicks einen Preis für die zu lizensierenden Mengen angezeigt. Zu diesem Zeitpunkt sollten Sie unserer Meinung nach bereist beim Verpackungsregister lizensiert sein. Mit diesen Schritten sollten Sie auf der sicheren Seite sein: soviel wie möglich bereits lizensiert einkaufen, sich zu registrieren und die noch nicht lizensierten Verpackungen bei einem Entsorger zu lizensieren.

 

Weiterführende Infos

Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Seite www.verpackungsregister.org . Hier sind u.a. auch zwei Dokumente zu lesen, die zum einen eine Anleitung der Registrierung enthalten und zum anderen häufig gestellte Fragen beantworten.

Auch lohnt ein Besuch der Webseiten der verschiedenen Entsorgungsunternehmen. Am Ende der Seite haben wir Ihnen eine kleine nicht vollständige Auflistung einiger Entsorgungsunternehmen aufgelistet. Hier sind auch teilweise kleine Filmchen zu sehen, die die Pflichten rund um das Verpackungsgesetz veranschaulichen.

Des Weiteren liegt eine Menge Know How bei den Lieferanten der jeweiligen Produkte. Sprechen Sie diese an. Wir z.B. können Ihnen erklären wie sinnvollerweise Blumenpapier behandelt werden sollte, haben jedoch nicht wirklich Wissen darüber wie z.B. mit Geschenkverpackungen von Weinflaschen umzugehen ist.

 

Rechtsbelehrung

Wir können und wollen keine Rechtsberatung vornehmen. Aus diesem Grunde sind die hier vorgenommen Informationen und Hinweise ohne Gewähr. Sie sind als Zusammenfassung verschiedener Gespräche zu verstehen, die wir mit verschiedenen Beteiligten geführt haben. Sie sollen eine Hilfestellung geben an welchen Punkten für den Floristen Klärungsbedarf bestehen könnte.


Übersicht einiger Entsorgungsunternehmen

BellandVision GmbH
Bahnhofstraße 9
91257 Pegnitz
Telefon: 09241 4832-0
Telefax: 09241 4832-222
E-Mail: info@bellandvision.de
Internet: www.bellandvision.de

Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH
Frankfurter Straße 720-726
51145 Köln-Porz-Eil
Telefon: 02203 937-0
Telefax: 02203 937-190
E-Mail: info@gruener-punkt.de
Internet: www.gruener-punkt.de

INTERSEROH Dienstleistungs GmbH
Stollwerckstraße 9a
51149 Köln
Telefon: 02203 9147-0
Telefax: 02203 9147-1394
E-Mail: info@interseroh.com
Internet: www.interseroh.de

Landbell AG für Rückhol-Systeme
Rheinstraße 4K - 4L
55116 Mainz
Telefon: 06131 235652-0
Telefax: 06131 235652-10
E-Mail: info@landbell.de
Internet: www.landbell.de

NOVENTIZ Dual GmbH
Dürener Straße 350
50935 Köln
Telefon: 0221 800158-70
Telefax: 0221 800158-77
E-Mail: info@noventiz-dual.de
Internet: www.noventiz-dual.de

Reclay Systems GmbH
Austraße 34
35745 Herborn
Telefon: 0221 580098-0
Telefax: 0221 580098-777
E-Mail: reclaysystems@reclay-group.com
Internet: www.reclay-group.com

KD Recycling Kontor Dual GmbH & Co. KG
Waltherstraße 49-51
51069 Köln
Telefon: 0221 474465-0
Telefax: 0221 474465-99
E-Mail: mehrwert@rkd-online.de
Internet: www.rkd-online.de

Veolia Umweltservice Dual GmbH
Hammerbrookstraße 69
20097 Hamburg
Telefon: 0381 87715-320
Telefax: 0381 87715-311
E-Mail: de-ves-info-dual@veolia.com
Internet: www.veolia-umweltservice.de/dual

Zentek GmbH & Co. KG
Ettore-Bugatti-Str. 6-14
51149 Köln
Telefon: 02203 8987-0
Telefax: 02203 8987-995
E-Mail: dsz@zentek.de