Lieferung und Zahlung

Versandkosten

Die Folgenden frei Haus Grenzen und Versandkosten beziehen sich auf die Lieferung innerhalb Deutschlands. Gern liefern wir auch außerhalb Deutschlands. Etwaig hier anfallende Versandkosten und Mindestbestellmengen teilen wir Ihnen auf Anfrage gern mit.

In der Regel werden die Preise im Shop wie folgt ausgewiesen:

Blumenpapier Blanco und Dessin

ab einer Bestellmenge von 30kg frei Haus, darunter fallen Versandkosten in Höhe von 8,32 Euro zzgl. gesetzl. MwSt.  (Stand 01/2021) an.

Lotus Manschettenpapier und FoliPepp

ab einer Bestellmenge von 4 Rollen frei Haus, darunter fallen Versandkosten in Höhe von 8,32 Euro zzgl. gesetzl. MwSt.  (Stand 01/2021) an

Folie und Pergamyn

ab einer Bestellmenge von 3 Rollen 50cm oder 2 Rollen 75cm frei Haus, darunter fallen Versandkosten in Höhe von 8,32 Euro zzgl. gesetzl. MwSt (Stand 01/2021) an

Abroller

die Preise für Abroller verstehen sich frei Haus Deutschland

Etiketten

die Preise für Etiketten verstehen sich frei Haus Deutschland

Seidenpapier in Rollen oder Bogen

die Preise für Seidenpapier in Rollen oder Bogen verstehen sich frei Haus Deutschland

Weihnachtspapier

die Preise für Weihnachtspapier verstehen sich frei Haus Deutschland

Liefer- und Zahlungsbedingungen Lieferung/ Lieferverzug/ Höhere Gewalt/ Selbstlieferungsvorbehalt

Als Lieferzeit gilt der in der Auftragsbestätigung schriftlich festgelegte Liefertermin. Soweit der Auftraggeber nicht alle von ihm zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben etc. mindestens einen Monat vor dem schriftlich festgelegten Liefertermin beigebracht hat, verlängert sich der schriftlich festgelegte Liefertermin um einen Monat, beginnend ab dem Zeitpunkt, zu dem die vorstehend aufgeführten Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben etc. vollständig beim Auftragnehmer eingegangen sind.

Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk des Auftragnehmers verlassen hat oder bei Abholung durch den Auftraggeber der Auftragnehmer seine Versandbereitschaft dem Auftraggeber mitgeteilt hat.

Sofern nicht abweichend vereinbart, ist der Auftraggeber bei Lieferverträgen auf Abruf verpflichtet, mindestens 6 Monate abdeckende Liefereinteilungen im Voraus festzulegen und entsprechend den festgelegten Liefereinteilungen rechtzeitig vor dem jeweiligen Liefertermin abzurufen. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht oder nicht wie festgelegt nach, so ist der Auftragnehmer nach Setzung einer angemessenen Frist berechtigt, den Abruf und/oder die Einteilung selbst vorzunehmen, die Ware zu liefern oder vom Vertrag zurückzutreten. Das Recht Schadensersatz wegen Pflichtverletzung zu verlangen, wird durch den Rücktritt nicht ausgeschlossen.

Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzögerung oder wegen nicht erbrachter Leistungen sind gegenüber dem Auftragnehmer ausgeschlossen, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Auftragnehmers, seiner leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen vorliegt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei einer von dem Auftragnehmer zu vertretenden Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

Kann der Auftragnehmer wegen einfacher Fahrlässigkeit (Verletzung von Kardinalpflichten) zur Zahlung von Schadensersatz in Anspruch genommen werden, so ist der Schadensersatzanspruch auf die typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt. In diesen Fällen sind Schadensersatzansprüche wegen Produktionsausfall und/oder entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt entsprechend für das Verhalten der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
Ein etwaiges, dem Auftraggeber wegen dieser Sachverhalte zustehendes Rücktrittsrecht bleibt von dieser Haftungsbegrenzung unberührt.

Ist der Auftragnehmer an der Erfüllung seiner Verpflichtung nach Vertragsabschluß durch den Eintritt von unvorhergesehenen, ungewöhnlichen Umständen gehindert, die trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abgewendet werden konnten, insbesondere Betriebsstörungen, behördliche Sanktionen und Eingriffe, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, Energieversorgungsschwierigkeiten etc., so verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird durch diese Umstände die Lieferung unmöglich, so ist der Auftragnehmer von seiner Lieferverpflichtung frei.

Verpackung und Versand

Der Auftragnehmer haftet für ordnungsgemäße und branchenübliche Verpackung. Seine Haftung beschränkt sich jedoch auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Auftragnehmers, den Einwand eines etwaigen Mitverschuldens gegenüber dem Auftraggeber zu erheben.

Zahlungsbedingungen

Zahlungen werden zum vereinbarten Zahlungstermin zur Zahlung fällig. Ist kein datumsmäßig bestimmter Termin bestimmt, so werden mit Eingang der Rechnung oder einer entsprechenden Zahlungsaufstellung die Zahlungen zur Zahlung fällig. Soweit der Zugang der Rechnung oder der Zahlungsaufstellung unsicher ist, werden Zahlungen mit Empfang der Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers zur Zahlung fällig.

Zahlung sofort netto innerhalb von 8 Tagen, gerechnet ab dem Rechnungsdatum.

Bei noch offenen Rechnungen des Auftragnehmers gelten Zahlungen jeweils zur Abdeckung der ältesten, fälligen Forderung, soweit es sich bei dieser Forderung nicht um eine Forderung handelt, gegenüber der der Auftraggeber ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht hat.

Befindet sich der Auftraggeber aus früheren Lieferungen des Auftragnehmers in Zahlungsverzug und/oder tritt in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers nach Abschluß des Vertrages eine wesentliche Verschlechterung ein, durch die der Anspruch des Auftragnehmers auf Gegenleistung gefährdet wird, hat die Zahlung Zug um Zug gegen Auslieferung der Liefergegenstände zu erfolgen.

Die Lieferung Zug um Zug kann der Auftraggeber durch Erbringung einer Sicherheit in Höhe des Kaufpreises betreffend die entsprechende Lieferung abwenden.

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit Forderungen des Auftragnehmers aufzurechnen, sofern diese Forderungen nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.